In den letzten Monaten / Jahren gab es immer wieder sehr große Verunsicherung in Baden-Württemberg auf Grund der geplanten Eigenkontrollverordnung (EKVO) in Zusammenhang mit dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG), dass sämtliche Abwasserkanäle der privaten Grundstücksentwässerung auf ihre Dichtigkeit bis spätestens zum 31.12.2015 hin überprüft werden müssen.
Vorweg können wir ihnen mitteilen, dass dieser Zeitpunkt definitiv vom Tisch ist. Selbst bei Nachfrage beim Umweltministerium Baden-Württemberg Herrn Weitbrecht ergab sich folgender Inhalt:
Die Selbstkontrolle im privaten Bereich ist in Baden-Württemberg bisher in der Eigenkontrollverordnung (EKVO) nicht enthalten / geregelt / festgelegt.
Durch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) wird wohl auf die Regelung durch den Bund hingewiesen; dies ist aber bisher noch nicht geschehen.
D.h. es bestehen derzeit für Baden-Württemberg definitiv keine Terminvorgaben, Intervall und direkte Bestimmungen für die Vorgehensweise der Prüfung der Abwasseranlagen im privaten Bereich.
Der Zustand der Abwasserleitungen im privaten Bereich sollten nach Wasserhaushaltsgesetz WHG (§54-61) und DIN 1986-30 geprüft werden. Dies wäre momentan das einzig Maßgebende.
Für alle Hausverwaltungen und Eigentümern von Häusern bedeutet dies demnach, dass es KEINEN Termin gibt, die Grundstücksentwässerung bis 31.12.2015 überprüfen zu lassen.
Glauben sie daher hier keinem, der ihnen für Baden-Württemberg etwas anderes erzählt und ihnen diese Prüfung “aufschwätzen” will.
Weitere Informationen erhalten sie hierzu z.B. unter
DWA
Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.
Landesverband Baden-Württemberg
Rennstraße 8
70499 Stuttgart
http://geanetz-bw.de/recht/recht.php
Zusätzlich können sicherlich weitere Information bei dem Informationsdienst des Kommunalen Netzwerks Grundstücksentwässerung -KomNetGEW angefordert werden.
Planungen etc.:
Das Wasserhaushaltsgesetz in Planung 2009:
Das Wasserhaushaltsgesetz und das Wassergesetz für Baden-Württemberg dienen auch der Umsetzung der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parla-ments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (ABl. EG Nr. L 327 S. 1). Daneben dient die Gewässerbeurteilungsverordnung vom 30. August 2004 (GBl. S. 713) der Umsetzung der Anhänge II und V der Richtlinie 2000/60/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik. Die Gewässerbeurteilungsverordnung ist auch unter dem Link http://www.um.baden-wuerttemberg.de – Themen – Wasser – Rechtsvor-schriften (Wasser) – Verordnungen (Wasser) aufrufbar.
Generelle Einschätzung zur Eigenkontrollverordnung (EKVO) und dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für Baden-Württemberg:
- die Fristsetzung 31.12.2015 ist definitiv vom Tisch und wird nicht eintreten. Experten rechnen dennoch damit, dass bis vielleicht 2020-2025 dieses Gesetz in Baden-Württemberg Einzug halten wird. (In Nordrhein-Westfalen wurde es z.B. durchgesetzt)
- lassen sie sich bis dahin nicht von irgendwelchen “Profit-Firmen” verrückt machen.
- Fakt ist natürlich, dass ca. 90 % der privaten Kanäle schadhaft bzw. undicht sind und somit Abwasser ins Grundwasser abgeben. D.h. auch in unserem eigenen Umweltschutzinteresse sollten wir uns zukünftig auch darüber Gedanken machen. Viel schlimmer ist es natürlich, wenn durch Schäden innerhalb der Leitungen die Rohre unterspült werden und dann zusammenbrechen, welches dann enorme Kosten nach sich ziehen.
- was natürlich nach dem neuen WHG unbedingt zu beachten ist, dass eine ausdrückliche Sanierungspflicht für defekte Abwasseranlagen zu erfolgen hat. Dies wird in WHG §60 Abs. 2 beschrieben: Entsprechen vorhandene Abwasseranlagen nicht den Anforderungen nach Abs. 1, so sind die erforderlichen Maßnahmen innerhalb angemessener Frist durchzuführen.
Also, lassen sie sich nicht verrückt machen. Bisher gibt es in Baden-Württemberg noch keinerlei Fristen zur Eigenkontrollverordnung der privaten Grundstücksentwässerung. Dennoch kann es nicht schadhaft sein, dies mal prüfen zu lassen, da bei defekten Leitungen durch Rohreinstürze generell aufgegraben werden muss, was sehr teuer ist. Vorher gibt es heutzutage Möglichkeiten dies grabenlos zu Sanieren. (z.B. Inliner -> Rohr im Rohr)
(alle Angaben wie immer ohne Gewähr)






